6. Wie sieht die Anerkennung meines Berufs in anderen Bundesländern bzw. im benachbarten Ausland aus (Deutschland, Schweiz)?

Die Ausbildung zur „Fach – SozialbetreuerIn” wird erstmals nicht nur schulrechtlich sondern auch berufsrechtlich in ganz Österreich anerkannt. In Deutschland (Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern) muss zur Anerkennung als HeilerziehungspflegerIn eine Berufs- und Rechtskundeprüfung abgelegt werden.
Mit der Schweiz wird die Anerkennung geregelt, sobald das Landesgesetz beschlossen ist.
In England, Dänemark usw. sind unsere AbsolventInnen schon seit Jahren als kompetent ausgebildetes Personal sehr willkommen. Durch unsere Europäischen Kontakte in ACE-Europe können wir beruhigt feststellen, dass wir mit unserer Ausbildung gut liegen.

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